Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für eine rechtssichere Vertragsgestaltung finden Sie hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines - Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur gegenüber Unternehmern, d.h. natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, juristischen Personen des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend als "Kunden" oder "Auftraggeber" bezeichnet). Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden AGB zustande.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die badgepoint® GmbH (nachfolgend "badgepoint®" genannt) nicht an, es sei denn, badgepoint® hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn badgepoint® in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von badgepoint®. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte von badgepoint® mit dem Kunden.

2. Leistungsbeschreibung, Angebot und Bestellung, Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Preis und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Die elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote von badgepoint® stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Eine bloße Zugangsbestätigung gegenüber dem Kunden stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Eine Annahme erfolgt schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden. Bis zur verbindlichen Annahme unsererseits besteht für ihn jedenfalls kein Rechtsanspruch auf Belieferung. Wir sind berechtigt, die Annahme einer Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf haushaltsübliche Mengen zu begrenzen.

3. Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, nach dem Vertrag oder nach Treu und Glauben Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere erforderliche Genehmigungen einzuholen sowie Logi und/oder andere zur Produktion benötigte Unterlagen termingerecht zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der Freigaben wird auf Ziff. 8 verwiesen. badgepoint® ist berechtigt, dem Kunden für die Erbringung der Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist zu setzen. Nach erfolglosem Fristablauf ist badgepoint® berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Liegen erforderliche Lizenzen oder Genehmigungen nicht spätestens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsschluss vor, ist badgepoint® berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Vom Auftraggeber gelieferte Filme, Reinzeichnungen und Manuskripte sind verbindlich; die Folgen darin enthaltener Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Korrekturabzüge und Ausfallmuster zu prüfen und mit dem Produktionsfreigabevermerk zurückzusenden. Für stehen gebliebene Fehler haftet der Auftraggeber. Kosten, die durch nachträgliche Abänderungen auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vor-arbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erfüllt wird.

4. Lieferung / Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt ab Lager Deutschland, solange nichts anderes vereinbart wurde. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Fabrik berechnet. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr auch des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Zusendung durch badgepoint® vereinbart wurde. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wenn keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, ist badgepoint® in der Wahl der Transportmittel und Transportwege frei.

Der Beginn der von badgepoint® angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller aus den unter 3. genannten Mitwirkungspflichten des Kunden herrührenden Fragen voraus. Genannte Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit des genannten Zeitpunktes wird durch badgepoint® ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Circatermine bedeuten keine kalendergemäße Bestimmung der Leistungszeit. Lieferzeitpunkt ist die Absendung ab Werk oder Lager oder es ist, wenn die Ware ohne Verschulden von badgepoint® nicht rechtzeitig abgesendet wird, die Meldung der Versandbereitschaft maßgebend. Für die Dauer der Prüfung von Reinzeichnungen, Vorabmustern, Klischees usw. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eintreffen seiner Stellungnahme.

Verlangt der Kunde nach Auftragsbestätigung Änderungen in der Werksausführung, beginnt die Lieferfrist mit dem Zugang der Änderungsbestätigung erneut.

Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von badgepoint® erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung und setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Gerät badgepoint® mit einer Leistung in Verzug, so ist badgepoint® zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren. badgepoint® ist zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist badgepoint® berechtigt, für den badgepoint® insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, Ersatz zu verlangen. badgepoint® behält sich weitere Ansprüche vor. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. badgepoint® haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von badgepoint® zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von badgepoint® ist badgepoint® zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von badgepoint® zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von badgepoint® auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

badgepoint® haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von badgepoint® zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bestellungen auf Abruf hat der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Zeit abzunehmen. Zwischen Abruf und gewünschter Lieferzeit muss eine angemessene Frist von mindestens 3 Wochen liegen.

5. Preise

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von badgepoint® ab Lager Deutschland, ausschließlich Verpackung, Versendungskosten und Zölle. Die konkreten Versandkosten sind unserer Versandkostentabelle auf www.badgepoint.com sowie der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

Etwaige Bankgebühren für Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Kunden.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen von badgepoint® eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preis berechnet. Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterialien oder Frachten ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden.

Den Preisen wird der jeweils bei der Auftragsbestätigung gültige US-Dollarkurs zu Grunde gelegt und wird bei Schwankungen des US-Dollarkurses ggf. angeglichen.

Da es sich beim Druck unserer Artikel zum Teil um verschiedene Druckverfahren handelt, sind die Klischee- und Lithokosten nicht in den Preisen enthalten. Diese Kosten können erst nach Vorliegen eines Layouts oder einer Reinzeichnung angegeben werden. Reproduktionsfähige Reinzeichnungen mit Farbabzügen oder Filme sind zu stellen. Farbabzüge, Montagen und Filme, die wir erstellen müssen, werden in Rechnung gestellt. Durch uns angefertigte Lithos, Klischees, Filme, Zeichnungen, Prägestempel, Siebe, Schablonen, Konzepte, Entwürfe, Illustrationen, Fotos, Layouts, Formen und Werkzeuge verbleiben unser Eigentum, da nur anteilige Kosten weitergegeben werden. Zudem behalten wir die Eigentums-, Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

6. Zahlungsbedingungen / Zahlungsarten / Aufrechnung / Zurückbehaltung

Hier verweisen wir auf unsere aktuelle Übersicht zu Zahlungsarten und -bedingungen, einzusehen auf www.badgepoint.com oder in unserer gedruckten Preisliste in ihrer jeweils gültigen Version. Die Gewährung von Skonto setzt voraus, dass keine älteren Rechnungen mehr offen stehen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachberechnet. Wir behalten uns vor, Lieferungen an neue oder unbekannte Besteller gegen Vorauskasse durchzuführen.

Die Annahme von Schecks und Wechseln ist ausgeschlossen. Für Verzugszeiten werden Zinsen in der Höhe geltend gemacht, wie wir sie jeweils für ungedeckte Kontokorrentkredite bei unserer Hausbank zahlen müssen.

Die Belastung des Kreditkartenkontos des Auftraggebers erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Bezahlungen per PayPal, giropay, Klarna sind ebenfalls Vorkasse-Zahlungen, das Geld wird bei Wahl der jeweiligen Zahlungsart vor Lieferung der Ware an uns transferiert.

Kommt ein Besteller mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen (z.B. Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks), werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen. Ferner sind wir berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurückzutreten automatisch Gebrauch gemacht wird. Dieses Recht steht uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer vorzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Die Geltendmachung etwaiger weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt. Aufrechnung und Zurückhaltungsrechte wegen Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Zurückbehaltungsrechte sind immer ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Bei kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkten kommt der Besteller mit dem Ablauf des betreffenden Tages in Verzug, andernfalls ab dem 4. Tag nach Zugang unserer ersten schriftlichen Mahnung.

Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür eine anteilsmäßige Vorauszahlung verlangt werden.

7. Eigentumsvorbehalt

badgepoint® behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist badgepoint® berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. In der Zurücknahme der Kaufsache durch badgepoint® liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

badgepoint® ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde badgepoint® unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit badgepoint® Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, badgepoint® die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den badgepoint® entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt badgepoint® jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung von badgepoint® ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. badgepoint® nimmt die Abtretung an.

Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von badgepoint®, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. badgepoint® verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann badgepoint® verlangen, dass der Kunde badgepoint® die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für badgepoint® vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, badgepoint® nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt badgepoint® das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Wird die Kaufsache mit anderen, badgepoint® nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt badgepoint® das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde badgepoint® anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für badgepoint®.

8. Sonderanfertigungen

Bei Aufträgen über Sonderanfertigung bedürfen alle Angaben über Ausführung, Abmessung usw. ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, verbleibt die Gestaltung bei Eigenentwicklungsaufträgen nach Vorlagen gleich welcher Art bei badgepoint®. Geringe Abweichungen auch nachfolgender Aufträge können produktionsbedingt sein und werden vom Kunden akzeptiert.

Eine Vervielfältigung, Nachbildung oder Weitergabe der von badgepoint® erstellten Zeichnungen, Muster oder Vorlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von badgepoint® zulässig. Bei Fertigung nach Muster, Zeichnung oder Angaben des Bestellers haftet dieser für eine Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie von Gesetzen, von denen badgepoint® keine Kenntnis haben kann. Vom Besteller verlangte Muster, Fotos, Montagen oder Entwürfe gehen zu seinen Lasten: Die Produktionsfreigabe hat unverzüglich zu erfolgen. Andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Bis zur schriftlichen Freigabe ruht die Fertigung des bestimmten Artikels. Der Kunde erklärt sich mit der Freigabe von digitalem Bildmaterial einverstanden. Mit der Freigabeerklärung geht die Gefahr für etwaige Fehler auf den Besteller über, es sei denn, es handelt sich um grobe Fehler, die von badgepoint® erkannt werden konnten oder erst bei der anschließenden Fertigung im Werk entstanden sind. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichen Umfang bis zu 10 % der bestellten Mengen gegen Berechnung behält badgepoint® sich vor. Rechte und Ansprüche an Werkzeugen oder Entwicklungsmodellen bestehen für den Kunden nicht, auch wenn Kostenanteile von ihm vergütet werden.

badgepoint® ist berechtigt, diese Teile innerhalb von 14 Tagen zurückzufordern. Bei nicht erfolgter Rückgabe von Entwicklungsmodellen werden die überlassenen Teile mit dem bei badgepoint® entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt. Das Einverständnis zur Abbildung von Sonderanfertigungen wird vorausgesetzt und bedarf keiner zusätzlichen Genehmigung. Bei Verlust von Filmen oder anderen Vorlagen wird keine Haftung übernommen.

9. Rücksendungen

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich der Prüfung und Genehmigung durch badgepoint® angenommen. Die Annahme einer Rücksendung bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Gefahr des Kunden. Bei Rücksendungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von Annahmeverweigerungen, wird badgepoint® eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen. Von badgepoint® gelieferte Ware wird nicht zur Gutschrift zurückgenommen, außer wenn vorher das schriftliche Einverständnis von badgepoint® eingeholt wurde, die gelieferte Ware standardisierte Lagerware darstellt und anderweitig verwendbar ist. Die Berechnung des Gutschriftbetrages erfolgt anhand einer Bewertung der zurückgenommenen Gegenstände unter Abzug der für den Auftrag und die Behandlung der Rücksendung entstandenen Handelskosten sowie etwaiger Aufwendungen für die Instandsetzung. Der Betrag einer Gutschrift beläuft sich höchstens auf den Preis, der zur Zeit der Rücksendung gilt. Ist der fakturierte Preis niedriger, so stellt dieser den Höchstbetrag dar. Im Falle der Rücknahme hat der Kunde 30 % des Preises, der zur Zeit der Rücksendung gilt, für die erneute Einlagerung der Gegenstände zu bezahlen. Dieser Betrag wird von der Gutschrift ebenfalls in Abzug gebracht.

10. Abtretung

Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen badgepoint® aus der Geschäfts-beziehung bedarf zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von badgepoint®, die badgepoint® bei berechtigtem Interesse des Kunden nicht unbillig verweigern wird.

11. Mängelhaftung / Gewährleistung

Die Feststellung offensichtlicher Mängel muss badgepoint® innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Lieferung der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungserstellungs- und Versandnummer angezeigt werden. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gefahr stehen gebliebener Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Die Untersuchungspflicht des Auftraggebers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Unterlässt er die Prüfung entfällt für das Lieferwerk und für badgepoint® die Haftung. Erfolgt der Transport der Ware durch die Bahn, Post, einen Spediteur oder Frachtführer, so darf der Auftraggeber eine offensichtlich auf dem Transport beschädigte Ware nur annehmen, wenn der Transportunternehmer den Schaden anerkennt. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung und Lagerung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Auftraggeber oder von uns nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind oder natürliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, diese unmöglich sind oder eine Ersatzlieferung oder zwei Nachbesserungsversuche endgültig fehlgeschlagen sind, kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, ist badgepoint® berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, badgepoint® einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.

Mängelrechte verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

In der Bearbeitung einer Mängelanzeige des Kunden durch badgepoint® ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch, wenn badgepoint® auf Mängelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornimmt. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.

Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen / Verjährungsfristverkürzung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von badgepoint® oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von badgepoint® beruhen. Gleiches gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Gesamthaftung

badgepoint® haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von badgepoint®, beruhen. Soweit badgepoint® keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

badgepoint® haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern badgepoint® schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von badgepoint® auch im Rahmen von Ziff. 11 Abs. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere die Haftung ohne Verschulden. So haften wir insbesondere nicht für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsleitungen zum Server oder bei Strom- oder Serverausfällen zum Beispiel unserer Website, die nicht in unserem Einflussbereich stehen.

13. Höhere Gewalt

Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Laderaummangel, behördliche Eingriffe oder Energiemangel zurückzuführen, gleich ob bei badgepoint® oder bei deren Lieferanten oder Zulieferern, verlängern sich die Fristen angemessen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für badgepoint® unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

14. Datenschutz

Wir achten streng auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG). Nähere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung enthalten. Gemäß § 28 BDSG weist badgepoint® darauf hin, dass die zur Abwicklung notwendigen Daten gesetzeskonform gespeichert werden.

15. Urheber- und Markenrecht

Unsere Produktfotografien und produktbeschreibenden Texte sind von uns mit erheblichem Aufwand geschaffen worden und unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Unsere Kunden oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, diese zu kopieren und/oder für eigene Internetangebote zu verwenden und/oder verwenden zu lassen. Verstöße gegen unsere Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechte werden von uns rechtlich verfolgt.

Die Begriffe aluline-plus®, amigo®, badgeclick®, badgecloud®, badgepoint®, badgeserver®, badgetec®, blindow®, caddy®, perfect CARD®, polar®, pollux®, REAP®, scout®, smag® und vista® sind beim Deutschen Patent- und Markenamt bzw. beim HABM - Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bzw. beim United States Patent and Trademark Office (USA) eingetragene Warenkennzeichen und unterliegen dem markenrechtlichen Schutz. Unsere Kunden oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, diese zu benutzen.

16. Schlussbestimmung / Gerichtsstand und Erfüllungsort, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz oder Düsseldorf. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten unser Geschäftssitz oder Düsseldorf, badgepoint® ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem jeweils geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention (CISG). Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel selbst. Mündliche Individualabreden behalten ihren Vorrang.

Es gelten ausschließlich diese deutschsprachigen AGB. Bietet badgepoint® in andere Sprachen übersetzte AGB an, so ist dies ausschließlich als Service im internationalen Geschäftsverkehr zu verstehen. Die übersetzten Texte stellen keine allein gültigen AGB dar.

17. Sonstiges

Wir behalten uns vor, unseren Firmentext bzw. Firmenzeichen auf Lieferungen aller Art anzubringen.

Muster können nur gegen Festrechnung geliefert werden. Ein Rückgaberecht besteht nicht.

Stand: Februar 2017 © RA Michael Terhaag, Peter Kaumanns Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte - www.aufrecht.de für badgepoint®


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